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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Haita GmbH, Guttenberg | Stand: 01.08.2017
1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Haita GmbH abgeändert oder ausgeschlossen werden, und sofern einzelvertraglich keine abweichenden Bestimmungen vereinbart wurden.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn die Haita GmbH ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widerspricht. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung der Haita GmbH gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.



2 Angebote und Projektbeschreibungen

Angebote und Projektbeschreibungen sind grundsätzlich unverbindlich. Es sei denn es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
In Angeboten und Projektbeschreibungen enthaltene Aufwände und Termine sind grundsätzlich Schätzungen. Abgerechnet wird der tatsächliche Aufwand. Die Haita GmbH informiert umgehend den Kunden, wenn erkennbar wird, dass die Leistungserstellung den geschätzten Aufwand deutlich überschreitet.
Können Termine nicht eingehalten werden, egal aus welchem Grund, begründet dies weder einen Schadenersatzanspruch noch eine Leistungsminderung.



3 Zustandekommen eines Dienstleistungs- oder Werkvertrages

Dienstleistungs- oder Werkverträge werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Haita GmbH an den Kunden rechtswirksam oder dadurch, dass mit der Leistungserstellung begonnen wird.


4 Ausführung & Vertrauensklausel

Die Haita GmbH kann für die Ausführung Mitarbeiter oder Subunternehmer einsetzen. Stellt sich im Lauf der Leistungserbringung heraus, dass eine Durchführung wie ursprünglich geplant nicht möglich oder sinnvoll ist, kann die Haita GmbH Änderung vornehmen, sofern sie dies im Interesse des Kunden hält.
Etwaige Mängel sind vom Kunden innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich der Haita GmbH anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Mängelanzeige ganz oder zeigt einen Mangel verspätet an, sind Mängelansprüchen ausgeschlossen.
Unbeschadet der o. a. Regelung hat der Kunde Schadensersatzansprüche innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Kenntnis des schädigenden Ereignisses schriftlich gegenüber der Haita GmbH anzuzeigen. Der Schadensersatzanspruch erlischt ferner, wenn ihn der Kunde, im Falle der Ablehnung durch Die Haita GmbH oder dessen Versicherungsgesellschaft, nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend macht.
Die Ausführung der Leistungen begründet ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Kunden und der Haita GmbH. Zur Vermeidung von Störungen verpflichtet sich der Kunde keine Mitarbeiter oder Subunternehmer der Haita GmbH für eine Dauer von sechs Monaten nach Beendigung des jeweiligen Vertrages abzuwerben, einzustellen oder in einer anderen Form zu beschäftigen oder einsetzen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall eine Entschädigung an die Haita GmbH von EUR 5.000,00 je Mitarbeiter zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn die Initiative vom Mitarbeiter ausgegangen ist.



5 Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt je angefangene Viertelstunde. Ein Tagessatz entspricht acht Stunden. Die normale Arbeitszeit ist an Werktagen (ohne Samstag) von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Werden außerhalb der normalen Arbeitszeit Leistungen vereinbart, so werden hierfür die folgenden Zuschläge berechnet (nur der höchste Zuschlag, nicht kumulativ):
- Spätzuschlag (18:00 – 24:00): 25 %
- Frühzuschlag (00:00 – 08:00) 25%
- Sonntagszuschlag: 50 %
- Feiertagszuschlag (gesetzliche Feiertage, hohe Feiertage): 100 %



6 Haftung

Die Haita GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzanspruche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Haita GmbH oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen.
Beruht die Verursachung eines Schadens auf leichter oder einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Haita GmbH nur, wenn und soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind solche Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Erfüllung der Kunde daher berechtigterweise vertrauen darf.
In jedem Fall ist die Haftung der Haita GmbH beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden, maximal jedoch den Betrag, der vom Kunden für den Einzelauftrag, der die Haftung begründet, tatsächlich und einredefrei gezahlt worden ist. Darüber hinaus gilt eine Haftung von maximal EUR 10.000,00 pro Kalenderjahr.
Die Haita GmbH haftet nicht für atypische, nicht voraussehbare Schadensfolgen sowie für Mangelfolgeschäden.
Wenn der Haftungsbetrag den typischerweise vorhersehbaren Schaden übersteigt gelten die folgenden Haftungshöchstsummen:
– Euro 500.000,- für Sachschäden pro Kalenderjahr
– Euro 500.000,- für reine Vermögensschäden pro Kalenderjahr
Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.



7 Urheberrechte

Werden im Rahmen der Projektarbeit Software Ganz oder in Teilen dem Kunden der Haita GmbH zur Verfügung gestellt, so hat der Kunde nur das Recht, diese zu nutzen. Er hat das Recht, diese zu verändern, wenn der Sourcecode übergeben wurde. Der Kunde hat kein Recht, die Software Ganz oder in Teilen anderen zur Verfügung zu stellen oder anderen eine Nutzung zu ermöglichen.


8 Zahlungsziel und Zahlungsverzug

Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage, netto. Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ist der Kunde im Zahlungsverzug, kann die Haita GmbH die weitere Leistung einstellen oder ruhen lassen, bis alle fälligen Posten beglichen sind. Zu diesen fälligen Posten gehören auch Posten, die vom Kunden bestritten oder gegen die Einreden geltend gemacht werden.
Ist der Kunde im Zahlungsverzug ist die Haita GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozent sowie eine Kostenpauschale von EUR 40,00 zu berechnen, maximal jedoch den gesetzlichen Verzugszins bzw. die gesetzliche Kostenpauschale. Unbeschadet hiervon ist das Recht der Haita GmbH darüber hinaus Schadenersatz zu fordern.



9 Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Alle Verträge unterliegen deutschem Recht. UN-Handelsrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Kulmbach.



10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrages mit dem Kunden oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Vertragszweck am nächsten kommt.